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Meldung einer unzulässigen Werbeansprache
Dieses Formular dient ausschließlich der Meldung unzulässiger Werbung oder Werbeansprachen ohne vorherige Einwilligung – etwa per E-Mail, Telefon, Fax, Post oder über Nachrichtendienste und Online-Plattformen (z. B. Kleinanzeigen).
Meldungen zu allgemeinen Spam- oder Werbenachrichten ohne konkreten Absendernachweis können nicht bearbeitet werden.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder vollständig aus und laden Sie aussagekräftige Nachweise (z. B. Screenshots, E-Mails, Faxbelege, Briefe oder Nachrichtenverläufe) hoch, die die Werbeansprache klar dokumentieren.
Achten Sie darauf, dass keine personenbezogenen Daten unbeteiligter Dritter (z. B. fremde Empfänger oder private Telefonnummern anderer Personen) übermittelt werden.
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zur Beweissicherung und rechtlichen Prüfung von Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen gemäß §§ 7 UWG, 823 BGB sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet.
Wann eine Meldung rechtlich sinnvoll und erfolgsversprechend ist
Eine rechtliche Verfolgung ist insbesondere dann aussichtsreich, wenn
- eine konkrete Werbemaßnahme ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung erfolgt ist (z. B. Anruf, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht),
- der Absender oder Verantwortliche eindeutig identifizierbar ist (z. B. durch Impressum, Domain, Telefonnummer oder Absenderadresse),
- ein Werbecharakter klar erkennbar ist (z. B. Angebot, Produktvorstellung, Kundenwerbung),
- und ein Nachweis der Kontaktaufnahme (Screenshot, E-Mail, Faxjournal, Umschlag etc.) vorliegt.
Rechtlich weniger erfolgversprechend sind Fälle, in denen der Absender nicht ermittelt werden kann oder lediglich allgemeine Spam-Nachrichten ohne Absenderbezug vorliegen.
Im Erfolgsfall kann eine Abmahnung mit Unterlassungsverpflichtung und gegebenenfalls Erstattung der Rechtsverfolgungskosten gegenüber dem Werbenden durchgesetzt werden.